Informationen
zum Vorgehen bei Schadensersatzforderungen
Was bedeutet Schadensersatz bei Reisemängeln?
In welchen Fällen kann Schadensersatz verlangt werden?
Wann haftet der Reiseveranstalter für Schäden?
In welcher Höhe kann der Schadensersatz verlangt werden?
Was
bedeutet Schadensersatz bei Reisemängeln?
Neben Minderung des Reisepreises ist der
Reisende in bestimmten Fällen berechtigt Schadensersatz für
"entgangene Urlaubsfreude" vom Reiseveranstalter zu
beanspruchen. Dieser Schadensersatz kommt dann in Betracht,
wenn aufgrund der mängelbehafteten Reise über die Reisemängel
hinaus dem Reisenden die Urlaubstage verdorben werden und er
den für seinen Urlaub erwarteten Erholungswert nicht erhält.
Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann
der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene
Entschädigung in Geld verlangen.
In welchen
Fällen kann Schadensersatz verlangt werden?
In folgenden Fällen kann der Reisende vom
Reiseveranstalter Schadensersatz verlangen:
-
Kündigung
des Reisevertrages: Aufgrund erheblicher Mängel
kann der Reisevertrag gekündigt werden. In diesem Fall wird
die Reise kurzfristig nicht angetreten bzw. abgebrochen,
dadurch kann eine Schadensersatzpflicht entstehen.
-
erhebliche
Mängel: Auch wenn der Reisevertrag nicht gekündigt
wird, aber die Reisemängel die Urlaubsfreude erheblich beeinträchtigen
(z.B. übermäßiger Kakerlakenbefall der Unterkunft) kann
Schadenersatz verlangt werden.
- kein Reiseantritt möglich:
Ist aufgrund eines Umstandes, den der Reiseveranstalter zu
vertreten hat, eine Durchführung der Reise nicht möglich,
besteht ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz.
Wann
haftet der Reiseveranstalter für Schäden?
Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nur für Schäden,
die von für ihn tätige Personen verursacht werden (z.B. das
Hotelpersonal beschädigt ein Gepäckstück) bzw. für Schäden,
die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden
(z.B. das Balkongeländer bricht ab, als sich der Reisende darauf
abstützt).
Eine Haftung besteht jedoch nicht bei gewöhnlichen Unfällen,
die unter das normale Lebensrisiko fallen (z.B. Ausrutschen
in der Badewanne), oder bei Unfällen, die durch sonstige Dritte
verursacht werden (z.B. Autounfall des Reisenden mit einem betrunkenen
Einheimischen).
In
welcher Höhe kann Schadensersatz verlangt werden?
Zu ersetzen sind im Falle von Schadenersatz
Nichterfüllungsschaden (Beispiel: dadurch, dass derjenige, dessen
Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wurde, während seines Urlaubs
nicht verreisen kann, erhält er nicht die vorgesehene Erholung
und kann dafür Schadenersatz erhalten) oder Mangelfolgeschaden
(Beispiel: Arztkosten, die durch eine schwere Lebensmittelvergiftung
aufgrund verdorbener Hotelverpflegung verursacht wurden).
Haben für den Reiseveranstalter tätige
Personen einen Schaden gegenüber einem Reisenden verschuldet
(z.B. Beschädigung des Reisegepäcks), kann neben Schadenersatz
auch eine Reisepreisminderung verlangt werden. War das Handeln
der Personen jedoch nur fahrlässig, kommt allein der Schadenersatzanspruch
in Betracht.
Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes
hängt ab vom Umfang des Schadens im jeweiligen Einzelfall. Um
Schadenersatzansprüche zu beziffern und gegen den Reiseveranstalter
durchzusetzen, ist in jedem Fall die Hilfe eines Rechtsanwaltes
anzuraten.
Die Reiseveranstalter versuchen häufig,
in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Schäden
auf das dreifache des Reisepreises zu beschränken. Ob dies rechtlich
zulässig ist, sollte im Einzelfall durch einen Anwalt geklärt
werden.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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