Tipps
zum Time Sharing
Was sollte beim Time-Sharing beachten werden?
Was tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten
wollen?
Was
sollte beim Time Sharing beachtet werden?
Im Hinblick auf Time-Sharing sollten Sie
folgende Dinge unbedingt beachten, damit Sie nicht von unseriösen
Anbietern behelligt werden:
-
Lassen Sie
sich nicht auf offener Straße am Urlaubsort von Drückern
zu Time-Sharing-Verkaufsveranstaltungen überreden. Auf solche
Art agieren keine seriösen Verkäufer!
-
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben,
bedenken Sie zuvor genau, was Sie tun. Lassen Sie sich nicht
unter Zeitdruck setzen und nicht von angeblich hohen und
einmaligen Rabatten beeinflussen.
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Wenn Sie im Ausland einen Vertrag
unterzeichnen wollen, tun Sie dies nur, wenn der Verkäufer
mit Ihnen schriftlich die Geltung des deutschen Teilzeit-Wohnrechtegesetzes
und einen deutschen Gerichtsstand vereinbart.
- Leisten Sie nie Anzahlungen. Falls dies doch passiert ist,
versuchen Sie die Auszahlung des Geldes bei Ihrer Bank oder
dem Kreditkartenunternehmen unverzüglich zu unterbinden.
Was tun, wenn
Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?
Haben Sie sich überreden lassen einen Time-Sharing-Vertrag
abzuschließen, so erklären Sie umgehend Ihren Rücktritt vom
Vertrag beim Anbieter des Time-Sharing-Anbieters. Bei dem Widerruf
verweisen Sie auf das deutsche Teilzeit-Wohnrechtegesetz. Zu
Ihrer Sicherheit sollten Sie den Widerruf unbedingt als Einschreiben
mit Rückschein versenden.
Erfolgt der Widerruf nicht rechtzeitig
oder wird er vom Time-Sharing-Anbieter nicht anerkannt, lassen
Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten und ggf. rechtlich
in einem notwendigen Gerichtsverfahren vertreten. Weitere Informationen
zum Time-Sharing finden Sie auch auf den Internet-Seiten der
Verbraucherzentrale-NRW.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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