Sie befinden sich hier: Start - Reiserecht - Tipps zum Time-Sharing
Reisen

  Urlaubsziele
  Hotelbewertung
  Reiseberichte
  Fotogalerie - Videos


Reiseangebote

  Last-Minute
  Schnäppchen
  Frühbucher
  Mietwagen


Treffpunkt

  Forum
  eCard / Postamt


Service

  Reiserecht
  Literatur
  Reisevorbereitung
  Spiel & Spaß
  Reiselinks


Links


Mallorca Urlaub

Reiseinformationen über Mallorca

Teneriffa Urlaub
Reiseinformationen über Teneriffa

Domrep-Urlaub
Reiseinformationen über die Dominikanische Republik

Ägypten-Urlaub
Reiseinformationen über Ägypten

Kuba-Urlaub
ReiseInformationen über Kuba

Link eintragen



Reiserecht

- Tipps zum Time-Sharing -

Tipps zum Time Sharing

[Image] Was sollte beim Time-Sharing beachten werden?
[Image] Was tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?


Was sollte beim Time Sharing beachtet werden?

Im Hinblick auf Time-Sharing sollten Sie folgende Dinge unbedingt beachten, damit Sie nicht von unseriösen Anbietern behelligt werden:

  • Lassen Sie sich nicht auf offener Straße am Urlaubsort von Drückern zu Time-Sharing-Verkaufsveranstaltungen überreden. Auf solche Art agieren keine seriösen Verkäufer!

  • Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, bedenken Sie zuvor genau, was Sie tun. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und nicht von angeblich hohen und einmaligen Rabatten beeinflussen.

  • Wenn Sie im Ausland einen Vertrag unterzeichnen wollen, tun Sie dies nur, wenn der Verkäufer mit Ihnen schriftlich die Geltung des deutschen Teilzeit-Wohnrechtegesetzes und einen deutschen Gerichtsstand vereinbart.

  • Leisten Sie nie Anzahlungen. Falls dies doch passiert ist, versuchen Sie die Auszahlung des Geldes bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen unverzüglich zu unterbinden.

[Image]


Was tun, wenn Sie von einem Time-Sharing-Vertrag zurücktreten wollen?

Haben Sie sich überreden lassen einen Time-Sharing-Vertrag abzuschließen, so erklären Sie umgehend Ihren Rücktritt vom Vertrag beim Anbieter des Time-Sharing-Anbieters. Bei dem Widerruf verweisen Sie auf das deutsche Teilzeit-Wohnrechtegesetz. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie den Widerruf unbedingt als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Erfolgt der Widerruf nicht rechtzeitig oder wird er vom Time-Sharing-Anbieter nicht anerkannt, lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt beraten und ggf. rechtlich in einem notwendigen Gerichtsverfahren vertreten. Weitere Informationen zum Time-Sharing finden Sie auch auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentrale-NRW.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!      



Diese Rechtsinformationen wurden den Internetseiten
der Kanzlei Agnesstrasse entnommen.

Fotogalerie


Links


Lastminute

Abflughafen:

für

Reisedaten:

von

bis

für

Reiseziel

Verpflegung:

> mehr Optionen


Forum

Austausch von Informationen, Tips und Ratschlägen .

 

     

copyright by verreisen24.com
 
Seite empfehlen | Impressum | Werbung