Informationen
zum Studium von Reisekatalogen
Was ist beim Studium des Reisekatalogs zu beachten?
Welche
Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?
Was ist beim
Studium der Reisekataloge zu beachten?
Die Angaben in Reisekatalogen müssen deutlich
lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Zudem müssen die
für den Reisenden wichtigen Informationen dort abgedruckt sein,
wo der Reisende sie erwarten darf. Der Katalog muss Angaben
über folgende Punkte enthalten:
- Reisepreis
- Höhe einer zu leistenden Anzahlung
- Fälligkeit des restlichen Reisepreises
Soweit dies für die Reise von Bedeutung,
ist kommen noch folgende Angaben hinzu:
- Bestimmungsort
- Transportmittel (Merkmale und Klasse)
- Unterbringung, Art, Lage, Kategorie
oder Komfort
- Hauptmerkmale der Unterkunft
- bezogen auf die Unterkunft - soweit
vorhanden - die Zulassung und touristische Einstufung
- Mahlzeiten
- Reiseroute
- Pass- und Visumserfordernisse u.ä.
- ggf. die Mindestteilnehmerzahl einer
Gruppenreise.
Die in dem Reisekatalog enthaltenen Angaben
sind für den Reiseveranstalter bindend. Beschwerden bezüglich
Reisemängeln sind jedoch dann nicht erfolgreich, wenn sie auf
einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges beruhen.
Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse
am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben,
trotzdem Sie sich auf solche Gegebenheiten einstellen müssen.
Beachten Sie aber unbedingt allgemeine
Hinweise innerhalb des Katalogs, z.B. bezogen auf das Reiseland,
die oft auf Einschränkungen oder Missstände hinweisen. Mängel,
die im Katalog aufgeführt werden, können keinen Anspruch auf
Minderung des Reisepreises begründen. Auch sollten Sie die allgemeinen
Reisebedingungen zum Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten
des Reisekunden, Haftung und Ausschlussfristen vor Buchung der
Reise genau studieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.
Welche
Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?
Beim Studium des Reisekatalogs ist genau
zu beachten, was bei den Reise- und Hotelbeschreibungen wirklich
gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern Formulierungen
verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei genauerem
Hinsehen aber negative Merkmale verbergen sollen. Missverständliche
Formulierungen, Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten
des Reiseveranstalters.
Folgende Formulierungen werden von den
Gerichten als unzulässig angesehen, wenn Sie z.B. die folgenden
Missstände verschleiern sollen:
| Formulierungen |
Missstände |
| Hotel in zentraler
Lage |
Verkehrslärm |
| neu eröffnetes Hotel |
unvollendete Gartenanlage
und Anfangs-
schwierigkeiten im Betriebsablauf |
| Hotel in aufstrebender
Umgebung |
Baulärm |
| Hotel für junge Leute |
Disco-Lärm |
| Hotel mit eigenem
anschließenden Strand |
bei Straßenüberquerung |
| internationales Publikum |
lebhafte Orte |
| FKK-Urlaub am Meer |
FKK auf Dachterrasse |
| Kindergarten am Ort |
fehlende Öffnung des
Kindergartens
während der gesamten Saison |
| großzügig konzipiertes
Haus |
Haus ohne Heizungsmöglichkeiten |
| nahe der nicht sehr
befahrenen Straße |
Verkehrslärm |
| verkehrsgünstige Lage |
Verkehrslärm rund
um die Uhr |
| in der Nähe des Flughafens |
Einflugschneise |
| Stadthotel |
Lokomotivenlärm |
Folgende Umschreibungen für Missstände sind dagegen zulässig:
| Formulierungen |
Miss |
| sauber und zweckmäßig |
wenig Komfort |
| Hotel für Unternehmungslustige |
ständiges Lärmen und
Grölen |
| Meerseite |
fehlenden Meerblick |
| beheizbarer Swimmingpool |
garantiert nicht für
Heizung |
| temperierter Pool |
Temperatur wird der
Außentemperatur
angepasst |
| naturbelassener Strand |
ungepflegter Strand |
| Strand |
Sand- oder Kiesstrand |
Wenn Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher
sind, was sie bedeuten sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten
im Urlaub zu vermeiden, vor der Buchung beim Reiseveranstalter
genauer erkundigen.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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