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Reiserecht

- Studium von Reisekatalogen -

Informationen zum Studium von Reisekatalogen

[Image] Was ist beim Studium des Reisekatalogs zu beachten?
[Image] Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?


Was ist beim Studium der Reisekataloge zu beachten?

Die Angaben in Reisekatalogen müssen deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Zudem müssen die für den Reisenden wichtigen Informationen dort abgedruckt sein, wo der Reisende sie erwarten darf. Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:

  • Reisepreis
  • Höhe einer zu leistenden Anzahlung
  • Fälligkeit des restlichen Reisepreises

Soweit dies für die Reise von Bedeutung, ist kommen noch folgende Angaben hinzu:

  • Bestimmungsort
  • Transportmittel (Merkmale und Klasse)
  • Unterbringung, Art, Lage, Kategorie oder Komfort
  • Hauptmerkmale der Unterkunft
  • bezogen auf die Unterkunft - soweit vorhanden - die Zulassung und touristische Einstufung
  • Mahlzeiten
  • Reiseroute
  • Pass- und Visumserfordernisse u.ä.
  • ggf. die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise.

Die in dem Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Beschwerden bezüglich Reisemängeln sind jedoch dann nicht erfolgreich, wenn sie auf einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges beruhen.

Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben, trotzdem Sie sich auf solche Gegebenheiten einstellen müssen.

Beachten Sie aber unbedingt allgemeine Hinweise innerhalb des Katalogs, z.B. bezogen auf das Reiseland, die oft auf Einschränkungen oder Missstände hinweisen. Mängel, die im Katalog aufgeführt werden, können keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises begründen. Auch sollten Sie die allgemeinen Reisebedingungen zum Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden, Haftung und Ausschlussfristen vor Buchung der Reise genau studieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

[Image]


Welche Formulierungen sind im Reisekatalog erlaubt, welche nicht?

Beim Studium des Reisekatalogs ist genau zu beachten, was bei den Reise- und Hotelbeschreibungen wirklich gemeint ist. Häufig werden von Reiseveranstaltern Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick positiv wirken, bei genauerem Hinsehen aber negative Merkmale verbergen sollen. Missverständliche Formulierungen, Verschleierungen im Reisekatalog gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.

Folgende Formulierungen werden von den Gerichten als unzulässig angesehen, wenn Sie z.B. die folgenden Missstände verschleiern sollen:

Formulierungen Missstände
Hotel in zentraler Lage Verkehrslärm
neu eröffnetes Hotel unvollendete Gartenanlage und Anfangs-
schwierigkeiten im Betriebsablauf
Hotel in aufstrebender Umgebung Baulärm
Hotel für junge Leute Disco-Lärm
Hotel mit eigenem anschließenden Strand bei Straßenüberquerung
internationales Publikum lebhafte Orte
FKK-Urlaub am Meer FKK auf Dachterrasse
Kindergarten am Ort fehlende Öffnung des Kindergartens
während der gesamten Saison
großzügig konzipiertes Haus Haus ohne Heizungsmöglichkeiten
nahe der nicht sehr befahrenen Straße Verkehrslärm
verkehrsgünstige Lage Verkehrslärm rund um die Uhr
in der Nähe des Flughafens Einflugschneise
Stadthotel Lokomotivenlärm

Folgende Umschreibungen für Missstände sind dagegen zulässig:

Formulierungen Miss
sauber und zweckmäßig wenig Komfort
Hotel für Unternehmungslustige ständiges Lärmen und Grölen
Meerseite fehlenden Meerblick
beheizbarer Swimmingpool garantiert nicht für Heizung
temperierter Pool Temperatur wird der Außentemperatur
angepasst
naturbelassener Strand ungepflegter Strand
Strand Sand- oder Kiesstrand

Wenn Sie auf Formulierungen stoßen, bei denen Sie unsicher sind, was sie bedeuten sollen, sollten Sie sich, um Unannehmlichkeiten im Urlaub zu vermeiden, vor der Buchung beim Reiseveranstalter genauer erkundigen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!



Diese Rechtsinformationen wurden den Internetseiten
der Kanzlei Agnesstrasse entnommen.

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