Informationen
zur Reiserücktrittskostenversicherung
Welche Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?
Unter welchen Umständen ist der Reiserücktritt versichert?
Was leistet die Versicherung im Versicherungsfall?
Wie geht man im Schadensfall vor?
Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Welche
Merkmale besitzt eine Reiserücktrittsversicherung?
Bei Reiserücktritt
sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt
sind. Versicherungsverträge können für Einzelpersonen, Familien
oder sogar Reisegruppen abgeschlossen werden.
Zudem sind in den Reisebedingungen die
Personengruppen beschrieben (Risikopersonen), wegen denen der
Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser
Personen etwas Unvorhergesehenes zustößt:
-
versicherte
Personen und deren Angehörige
-
ebenfalls
versicherte Person mit denen Sie zusammen eine Reise gebucht
haben und deren Angehörige (z.B. Ihr Reisegefährte tritt
von der Reise zurück, da ein Familienangehöriger von ihm
verstirbt, dann dürfen auch Sie von der Reise zurücktreten)
- Betreuungspersonen von nicht mitreisenden
Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. ist
ein Reiserücktritt versichert, wenn die Pflegeperson Ihrer
Oma schwer erkrankt)
Unter
welchen Umständen ist ein Reiserücktritt versichert?
Als Gründe für einen Rücktritt von einer Reise werden von den
Versicherungsunternehmen anerkannt:
- Tod
- Unfall
- unerwartete schwere Erkrankung
- Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit einer versicherten
Person oder einer Risikoperson
- Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson
aufgrund von Naturgewalten (z.B. Feuer, Überschwemmung o.ä.)
oder strafbaren Handlungen (z.B. Einbruch, Diebstahl oder
Raub)
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder
einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
den Arbeitgeber
Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt,
dass die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen
wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während
des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen
schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen.
Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
- höhere Gewalt (z.B. Bürgerkrieg, Kernunfall)
- Streik (z.B. des Flugpersonals)
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Was leistet
die Versicherung im Versicherungsfall?
Vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Kosten
für die Entschädigung, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt
verlangt. Diese Kosten steigen mit der Nähe zum Reiseantritt
stark an. Dementsprechend schreiben Reiserücktrittsversicherungen
vielfach einen Zeitraum vor Antritt der Reise vor, bis zu dem
die Versicherung abgeschlossen sein muss, damit die Rücktrittskosten
ersetzt werden.
Nach Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die
Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen
(z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug). Müssen Sie Ihre
Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern, erstattet
die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene
Reiseleistungen werden dagegen nicht erstattet!
Die Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt
eingeschränkt:
- grundsätzlich muss bei Reiserücktritt jeder Versicherte
50 DM selbst bezahlen
- erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen
20% der Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden
Wie
geht man im Schadensfall vor?
Kommt es zu einem Schaden, für den die
Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt
folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner
Leistung frei wird:
- Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen.
Nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub!
- Teilen Sie der Versicherung alle Umstände mit, die zu dem
Reiserücktritt geführt haben, ggf. müssen Sie der Versicherung
weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen
gestatten, die die Umstände aufklären, Ärzte von der Schweigepflicht
entbinden.
- Bei Abwicklung des Reiserücktritts, ist darauf zu achten,
dass der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat,
so gering wie möglich gehalten wird.
Ist die Versicherung nicht bereit einen
Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach
beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt,
wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.
Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen
und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in
einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten
für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer
geltend machen wollen.
Wann
sollte eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen
werden?
Reiserücktrittsversicherungen zeichnen
sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die Versicherung
übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in
eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen
gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen
vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden. Insgesamt
ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu
betrachten und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt
verursachen könnte, abzuwägen. Dabei ist auch das individuelle
Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die Betrachtung
einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht
während des Urlaubs versterben könnten).
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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