Informationen
zum Vorgehen bei Reiseminderungen
Wann wird der Reisepreis gemindert?
Bei welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?
In welcher
Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?
Wann
wird der Reisepreis gemindert?
Wenn der Reiseveranstalter nicht hält,
was er verspricht, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu
mindern. Der Reisepreis kann von dem Reisenden für den Zeitraum,
in dem ein Mangel besteht, zu einem bestimmten Prozentsatz gemindert
werden, wenn er den Mangel dem Veranstalter rechtzeitig angezeigt
hat. Der Reisepreis mindert sich sodann um den für die Reisemängel
angemessenen Betrag, den der Reiseveranstalter, wenn der Reisende
- was die Regel ist - den Reisepreis bereits vor Antritt der
Reise entrichtet hat, an den Reisenden zurückerstattet.
Bei
welchen Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden?
Der Reisepreis kann bei Mängeln insbesondere in folgenden Bereichen
gemindert werden:
Die Minderung des Reisepreise ist nur bei Mängeln zulässig,
die im Ermessen des Reiseveranstalters bezüglich der von ihm
angeboteten Reise sowie im Widerspruch zu den von ihm versprochenen
Reiseleistungen stehen. Ein vom Reisenden erlittener Autounfall
mit einem Einheimischen mit dem Mietwagen mindert zwar mit Sicherheit
das Reisevergnügen, steht jedoch mit den Leistungen des Reiseveranstalters
nicht in Zusammenhang. Also ist keine Reisepreisminderung möglich.
Verspricht der Reiseveranstalter ein einfaches Zimmer, und im
Hotelzimmer befindet sich kein Fernseher, so wurde dem Reisenden
in diesem Fall diese Leistung vom Reiseveranstalter nicht versprochen,
also kann deshalb auch keine Minderung erfolgen.
Im Einzelfall richtet sich die Frage, ob ein Mangel vorliegt
oder nicht, danach, was nach dem Reisekatalog entsprechend der
örtlichen Gegebenheiten vernünftigerweise vom Reisenden hätte
erwartet werden können. Dabei sind für eine Billigreise andere
Maßstäbe anzulegen als für eine Luxusreisel.
In
welcher Höhe kann der Reisepreis gemindert werden?
Bei geringfügigen Mängeln ist keine Minderung möglich (z.B.
wenn das Hotel nicht die Farbe wie im Hotelprospekt hat). Sonst
soll der Reisepreis genau um den Betrag gemindert werden, um
den die Mängel die Wertigkeit der Reise beeinträchtigt haben.
Erfahrungsgemäß bestehen über die Höhe der Reisepreisminderung
- und damit um den Wert der Mängel - häufig zwischen dem Reiseveranstalter
und dem Reisenden unterschiedliche Auffassungen. In diesen Fällen
ist nicht selten eine gerichtliche Klärung errforderlich. Als
Reisepreis ist der Gesamtpreis der Reise, inklusive Transport,
der für die Reise beim Reseveranstalter entrichtet wurde, anzusetzen.
Sind bei der Reise mehrere Reisemängel aufgetreten, summieren
sich die Minderungen, die für den einzelnen Mangel vom Reisepreis
abgezogen werden können. Jedoch ist bei einem Auftritt von einer
Vielzahl von Mängeln, die Summierung der Minderungen abhängig
von den Bereichen, in denen die Mängel auftreten beschränkt.
Sind die Reisemängel erheblich, ist der Reisende auch berechtigt
den Reisevertrag zu kündigen und ggf. Schadensersatz vom Reiseveranstalter
zu verlangen. Zudem besteht in diesem Fall ebenfalls die Möglichkeit
den Reisepreis um 100% zu mindern.
Ein genaues Rechenwerk, wie groß die Minderung für einen bestimmten
Mangel sein darf, gibt es nicht, ebenso bestehen keine Richtlinien
zu der Art und Weise wie Minderungen für Reisemängel summiert
werden können. Anhaltspunkte zui diesen Fragen gibt jedoch die
Frankfurter Tabelle, die
vom Frankfurter Landgericht aufgestellt wurde.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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