Informationen
zur Reisegepäckversicherung
Welche Merkmale besitzt eine Reisegepäckversicherung?
Was wird als Reisegepäck versichert?
Wann greift der Versicherungsschutz?
In welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?
Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
Wie geht man im Schadensfall vor?
Wann sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?
Welche
Merkmale besitzt eine Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung versichert den Reisenden
gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Reisegepäcks.
Eine Reisegepäckversicherung kann für den Zeitraum einer Reise
bezogen oder als Dauervertrag abgeschlossen werden. Ein Dauervertrag
lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn Sie mehrmals im Jahr für
längere Zeit verreisen. Versichert ist das Reisegepäck desjenigen,
der die Versicherung abschließt sowie der mitreisenden Personen,
sofern sie mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebende
Familienangehörige oder Hausangestellte sind. Ebenfalls mitversichert
sind mitreisende Lebensgefährten. Nicht mitversichert sind dagegen
Personen, die man erst auf der Reise kennenlernt.
Was
wird als Reisegepäck versichert?
Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck
versichert:
-
persönlicher
Reisebedarf: Alle Gegenstände,
die Sie subjektiv für Ihre Reise benötigen. Darunter fallen
auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des beruflichen
oder gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks).
-
auf
der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..):
Reiseandenken sind ebenfalls versichert, jedoch nur bis
zu einer Höhe von maximal 10 % des Versicherungsschadens
und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall.
Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder
Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert.
-
Sachen,
die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer
befinden: Diese Gegenstände
sind nur versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft
entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in der Unterkunft
einen Schaden erleiden.
-
Fahrräder,
Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte:
Diese Art Gegenstände einschließlich Zubehör sind nur bei
Schadensfällen versichert, die durch nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch verursacht worden sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren
beschädigt, ist es nicht versichert. Haben Sie es aber abgestellt
und es erleidet einen Schaden, greift die Versicherung.
-
Pelze,
Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate
einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen
Wertes dieser Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert,
dass sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder im
persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden.
Dabei ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt
zumindest jedoch Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige
Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera an einen nicht
einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden den
Versicherungsschutz. Versichert sind derartige Gegenstände
auch dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt
werden. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und
Gegenständen aus Edelmetall) erfordern jedoch für die Aufbewahrung
zum Erhalt des Versicherungsschutzes einen Hotelsafe.
- Ausweispapiere:
Von der Versicherung ersetzt werden auch Ausweispapiere.
Die folgenden Sachen werden jedoch in der Regel von den Versicherungen
nicht umfasst:
- Geld, Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere
medizinische Hilfsmittel: Von der Versicherung wird nicht
ersetzt der Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden
und Dokumenten aller Art, außer Ausweispapieren. Weiterhin
sind nicht versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände.
Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische
Hilfen (Prothesen, Gebisse u.ä.) bekommen Sie aus der Reisegepäckversicherung
keinen Ersatz. Ausnahme: Brillen.
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Wann greift
der Versicherungsschutz?
Die Reisegepäckversicherung versichert
Ihr Reisegepäck bei folgenden Vorfällen:
- bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter
- bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen.
Ersetzt werden im Verlustfall nur maximal 10% der Versicherungssumme
bzw. nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall
- bei Unfall (Autounfall o.ä.)
- bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen-
oder Schnee) sowie bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag,
Brand, Blitzschlag oder Explosion)
- bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres
Koffers)
Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:
- bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben
o.ä.)
- bei Beschlagnahme von Gegenständen durch
Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden
- bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks (z.B. Koffer
wird unbenutzbar durch Verschleiß)
- beim Zelten oder Campen, außer Sie schließen eine Sonderversicherung
ab
In
welcher Höhe sollte das Gepäck versichert werden?
Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich
nur, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert des gesamten
versicherten Reisegepäcks entspricht. Der Wert des Reisegepäcks
wird dabei nach dem Zeitwert der Reisegegenstände berechnet.
Die während der Reise erworbenen Reiseandenken und Geschenke
bleiben bei der Festlegung der Versicherungssumme außer Betracht.
Eine korrekte Angabe der Versicherung bei Versicherungsabschluss
ist wichtig, da die Versicherung, wenn ein zu geringer Wert
angegeben wurde, nur anteilig den entstandenen Schaden ersetzt,
auch wenn die Versicherungssumme noch nicht erreicht ist. Wurde
der Wert der versicherten Sachen nur mit der Hälfte des tatsächlichen
Wertes angegeben, kommt die Versicherung bei jedem Schadensfall
auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens auf!
Was
bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen
zahlt die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert der Sachen,
nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände
aufgebracht werden muß.
Bei bestimmten Gegenständen werden Schäden
wie folgt ersetzt:
- Beim Verlust von Ausweispapieren erhalten
Sie nur die amtlichen Gebühren erstattet, sonst nichts (z.B.
keine Fahrtkosten zu den Ämtern)
- Schäden an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen
sowie an Foto- und Filmapparaten einschließlich Zubehör werden
im Versicherungsfall mit höchstens 50 % der Versicherungssumme
ersetzt
- Schäden an Geschenken und Reiseandenken,
die auf der Reise erworben wurden, werden mit höchstens 10
% der
Versicherungssumme, höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall
ersetzt
- Bei Filmen sowie Ton- und Datenträgern
wird nur der Materialwert ersetzt
Wie
geht man im Schadensfall vor?
Kommt es zu einem Schaden, für den die
Reisegepäckversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt
folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner
Leistung frei wird:
-
Jeden Schadensfall unverzüglich
dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach Rückkehr aus dem
Urlaub!
-
Gegebenenfalls müssen Sie am
Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte (Transportunternehmen,
Hotel o.ä.) form- und fristgerecht geltend
machen und den Schaden ebenfalls bei diesen anzeigen. Schriftliche
Bescheinigungen solcher Anzeigen müssen dem Versicherer
vorgelegt werden.
-
Außerdem müssen Sie dem Versicherer
bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich sein. Dazu
gehört insbesondere das Einreichen
von sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des
Schadens beweisen können (Reparaturkosten, Rechnungen von
Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen, Liste
über Reisegepäck)
-
Schäden, die aufgrund von strafbaren
Handlungen (Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) verursacht
wurden, müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
gemeldet werden. Die Meldung bei der Polizei muss der Versicherung
in schriftlicher Form vorgelegt werden.
-
Haben Sie den Verlust eines Gegenstandes
zu beklagen, lassen sie sich eine Nachforschung nach dem
Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom
Hotel schriftlich bescheinigen.
-
Um den weiteren Ablauf der Angelegenheit
mit der Versicherung zu klären, setzen Sie sich nach dem
Urlaub erneut mit dem Versicherer in Verbindung.
Ist die Versicherung nicht bereit einen
Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach
beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt,
wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.
Wann
sollte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden?
Reisegepäckversicherungen zeichnen sich
in der Regel durch hohe Versicherungsbeiträge und im Verhältnis
geringe Schadensersatzleistungen aus. Außerdem sind Reisegepäckversicherungen
regelmäßig nicht sehr kulant in der Schadensabwicklung. Insgesamt
ist somit der Nutzen einer solchen Versicherung mit Vorsicht
zu betrachten und mit Bedacht gegen die Kosten einer solchen
Versicherung abzuwägen.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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