Informationen
zur Reisebuchung
Was sollte man bei Reisebuchungen grundsätzlich beachten?
Wie kann man sich vor unseriösen Reiseveranstaltern schützen?
Was ist
bei der Beratung im Reisebüro zu beachten?
Wie geht man bei der Reisebuchung vor?
Was ist bei Erhalt der Reiseunterlagen zu beachten?
Was
sollte man bei der Reisebuchung grundsätzlich beachten?
Die Entscheidung, bei welchem Reiseveranstalter
man sich für welches Reiseangebot entscheidet, ist in der Regel
grundlegend dafür, ob die Urlaubsreise die Erwartungen erfüllen
kann, die Sie in die schönsten Tage des Jahres gesetzt haben.
Um Enttäuschungen zu vermeiden, verwenden Sie besondere Sorgfalt
auf das Studium des Reisekatalogs, die Beratung im Reisebüro
und die eigentlichen Buchung der Reise.
Wie
kann man sich vor unseriösen Reiseveranstaltern schützen?
Wollen sie eine Reise bei einem Ihnen unbekannten
Reiseveranstalter buchen, sollten Sie sich zunächst von dessen
Seriosität überzeugen, damit Sie nicht bei der Geltendmachung
von berechtigten Ansprüchen im Regen stehen, weil der Anbieter
nicht mehr greifbar ist. Die Beantwortung folgender Fragen kann
bei der Beurteilung eines Reiseanbieters helfen:
- Wie lange befindet sich der Anbieter
schon auf dem Markt?
- Handelt es sich um einen Anbieter mit
Sitz in Deutschland? Im Ausland sein Recht einzuklagen ist
ein häufig nicht sehr erfolgreiches Unterfangen.
- Ist der Name des Anbieters, bei dem
Sie buchen wollen, und dessen Adresse Ihnen eindeutig bekannt?
Unseriöse Reiseanbieter verwenden häufig vielversprechende
Namen, hinter denen sich aber kein eingetragenes Unternehmen
verbirgt.
- Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle,
ob der Anbieter Mitglied im Deutschen
Reisebüro und Reiseveranstalter Verband oder im asr Bundesverband
mittelständischer Reiseunternehmen ist.
- Ist der Reiseanbieter wie vorgeschrieben
gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) versichert? Werden Sie
also, wenn Ihr Reiseveranstalter nicht mehr fähig ist Ihren
Rückflug bei der Fluggesellschaft zu bezahlen, trotzdem noch
unentgeltlich wieder nach Hause geflogen oder zumindest der
Preis des Rückflugs im nachhinein erstattet? Wenn der Nachweis
einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt
und Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten,
besteht ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch
auf Schadenersatz! Ebenso darf der Reiseveranstalter
eine Anzahlung auf den Reisepreis oberhalb einer Grenze von
10% des Reisepreises und in Höhe von mehr als 500 DM nur verlangen,
wenn dem Reisenden zuvor ein Sicherungsschein übergeben wird.
Diese Rechtsinformationen
wurden den Internetseiten der Kanzlei
Agnesstrasse entnommen.
Was ist bei
der Beratung im Reisebüro zu beachten?
Bei der Beratung im Reisebüro müssen Sie
dem Reisebüro klare Vorgaben über ihre Reisewünsche machen.
Das Reisebüro haftet zwar für Beratungs- und Vermittlungsfehler,
jedoch ist von Ihnen zu beweisen, die Erfüllung welcher Buchungswünsche
Ihnen im Beratungsgespräch zugesichert wurden und ggf. bei der
Reisebuchung nicht berücksichtigt wurden.
Beispiele:
- Das Reisebüro haftet nur dann dafür,
Ihnen das günstigste Reiseangebot für die von Ihnen gewünschten
Reiseleistung zu vermitteln, wenn es Ihnen dies ausdrücklich
und beweisbar im Beratungsgespräch zugesichert hat.
- Wenn die Buchung einer Reise nur unter
bestimmten Bedingungen zustande kommen soll (beispielsweise
wenn die Flugreise nur mit einer bestimmten Airline erfolgen
soll), dann muss dies zwischen Ihnen und dem Reisebüro ausdrücklich
und beweisbar vereinbart werden.
Die Angabe von bestimmten Sonderwünschen
während des Beratungsgespräches reicht für die Geltendmachung
von rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Reisebüro bei Nichtberücksichtigung
der besonderen Wünsche nicht aus. Daher sollten Sonderwünsche,
Erklärungen und Zusicherungen des Reisebüros grundsätzlich schriftlich
niedergelegt werden.
Wie
geht man bei der Buchung vor?
Erst wenn alle Fragen und Unklarheiten
im Beratungsgespräch mit Ihrem Reisebüro erörtert bzw. beseitigt
wurden, lassen sie vom Reisebüro die Reiseanmeldung vornehmen.
In Bezug auf das Reiseanmeldungsformular
- ebenso wie die später erfolgende Buchungsbestätigung von Seiten
des Reisebüros - ist zu prüfen, ob die von Ihnen geäußerten
Wünsche auch sämtlich auf dem Formular bzw. dem Bestätigungsschreiben
berücksichtigt wurden. Lassen Sie sich zudem vom Reisebüro immer
eine Kopie der internen Buchungsbestätigung, die das Büro vom
Reiseveranstalter erhält, zur Überprüfung aushändigen, da es
nicht selten zu Übertragungsfehlern zwischen der Buchungsbestätigung
des Reisebüros und des Reiseveranstalters kommt, die Ihnen in
einem eventuellen Rechtsstreit, auch wenn Sie keinerlei Kenntnis
davon erlangt haben, u.U. zugerechnet werden können.
Eventuelle von Ihnen festgestellte Abweichungen
zwischen Ihren Buchungswünschen und der tatsächlichen Buchung
sollten Sie bei Ihrem Reisebüro umgehend beanstanden, um eventuell
noch eine Korrektur der Buchung zu erreichen bzw. ggf.
Ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.
Der Reiseveranstalter darf keine Anzahlung
auf den Reisepreis verlangen, wenn er dem Reisenden zuvor keinen
Sicherungsschein übergeben hat. Mit dem Sicherungsschein wird
dem Reisenden durch eine Bankbürgschaft oder durch eine Versicherung
bestätigt, dass ihm der volle Reisepreis und die notwendigen
Kosten für die Rückreise erstattet werden, falls der Reiseveranstalter
Konkurs anmeldet oder zahlungsunfähig wird. Wenn der Nachweis
einer solchen Versicherung nach der Buchung nicht erfolgt und
Sie dementsprechend keinen Sicherungsschein erhalten, besteht
ein Rücktrittsrecht ohne Kosten bzw. ein Anspruch auf Schadensersatz!
Was
ist bei Erhalt der Reiseunterlagen zu beachten?
Nach Erhalt der Reiseunterlagen prüfen
Sie diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Besonders wichtig
sind die auf den Flugkarten verzeichneten Flug- und Eincheck-Zeiten.
Wenn Sie das rechtzeitige Einchecken am Flughafenschalter verpassen,
geht dies zu Ihren Lasten! Auch dann, wenn das verspätete Eintreffen
(z.B. wegen Verkehrsstau auf der Fahrt zum Flughafen!) nicht
von Ihnen zu verschulden ist.
Überprüfen Sie ebenfalls den sogenannten
"Unterkunfts-Voucher", der den Reiseunterlagen beiliegen
muss. Diesen Gutschein benötigen Sie, um am Reiseort die Unterkunftsleistungen
in der für Sie gebuchten Unterkunft in Anspruch nehmen zu können.
Kontrollieren Sie unbedingt, ob Ihre Unterkunft, Größe und Lage
der Zimmer, Ausstattung des Zimmers, die Verpflegungsart und
eventuelle Zusatzleistungen auf dem Gutschein mit den Angaben
bei Ihrer Buchung und denen auf der Buchungsbestätigung übereinstimmen.
Eventuelle Abweichungen bei Leistungen
oder anderweitige Fehler auf dem Gutschein müssen Sie umgehend
entweder direkt beim Reiseveranstalter oder beim Reisebüro melden,
um ggf. Ihnen zustehende Ansprüche später geltend machen zu
können.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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