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Reiserecht

- Rechtslage Time-Sharing -

Informationen zur Rechtslage bei Time-Sharing

[Image] Welche Rechte gelten bei Time-Sharing?
[Image] Welche Rechte ergeben sich aus dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz?


Welche Rechte gelten bei Time Sharing?

Im Falle von Time-Sharing ist das Reisevertragsrecht nicht anzuwenden. Die rechtlichen Möglichkeiten bei Time-Sharing werden bestimmt durch die komplizierten Vertragskonstrukte, Satzungen oder ähnliches, die bei Time-Sharing relativ häufig sind. Bei vielen Angelegenheiten, die z.B. die Instandhaltung des Appartements und die Verwaltung betreffen, ist auch das Recht des Landes anzuwenden, in dem sich die Ferienanlage befindet. Auch für den Konkursfall des Time-Sharing-Anbieters besteht in den meisten Fällen keine rechtliche Absicherung.

[Image]


Welche Rechte ergeben sich aus dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz?

Das Teilzeit-Wohnrechtegesetz (TzWrG) gilt für den Verkauf von Time-Sharing-Verträgen, die mindestens für die Dauer von drei Jahren ein Nutzungsrecht an einer Time-Sharing-Anlage verschaffen. Folgende Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Gesetz:

  • Informationspflichten des Verkäufers: Der Verkäufer muss den Kunden insbesondere über die Time-Sharing-Anlage, den Verkäufer, das Appartement, die Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen und die zu erwartenden Kosten informieren. Außerdem ist jedem Interessenten ein Prospekt in seiner Sprache auszuhändigen, in dem die Informationen enthalten sein müssen, ebenso wie im Vertrag, der ebenfalls in der Landessprache des Käufers auszufertigen ist.

  • Widerrufsrecht: Die Widerrufsfrist bei Time-Sharing-Verträgen beträgt zehn Tage. Sie verlängert sich auf bis zu drei Monate, insbesondere wenn der Verkäufer seinen Informationspflichten nicht oder nur ungenügend nachkommt.  

  • Belehrung über das Widerrufsrecht: Die Belehrung muss der Kunde in schriftlicher und drucktechnisch deutlicher Form erhalten. Die Belehrung muss vom Kunden unterschreiben sein, außerdem muss sie Angaben zum Fristbeginn und zur Adresse des Empfänger des Widerrufschreibens enthalten.

  • Anzahlungsverbot: Anbietern ist es verboten, vor Ablauf von zehn Tagen nach Übergabe der Vertragsurkunde, eine Zahlungen einzufordern oder entgegenzunehmen.

Obwohl das Teilzeit-Wohnrechtegesetz aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen wurde, gelten ähnliche Gesetze noch nicht in allen anderen EU-Ländern, dementsprechend gilt dort nicht der gleiche rechtliche Schutz wie in Deutschland.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!      



Diese Rechtsinformationen wurden den Internetseiten
der Kanzlei Agnesstrasse entnommen.

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