Informationen
zur Funktionsweise von
Time Sharing
Was ist Time-Sharing?
Wie funktioniert Wohnungstausch bei Time-Sharing?
Lohnt
sich Time Sharing finanziell?
Wie sicher
ist Time-Sharing?
Was
ist Time Sharing?
Beim Time-Sharing wird das Recht verkauft,
für eine festgelegte Zeit im Jahr ein bestimmtes voll ausgestattetes
Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel bewohnen
zu dürfen. Dieses Nutzungsrecht besteht in der Regel für 20,
30 oder mehr Jahre. Der Preis des Nutzungsrechts der Appartements
ist insbesondere abhängig von der Saison, in der das Recht der
Nutzung besteht sowie den Nutzungszeitraum der vereinbart wird.
So ist z.B. ein Nutzungsrecht für drei Wochen in Andalusien
während der Hochsaison teurer als ein Nutzungsrecht für die
Nachsaison. Der Preis derartiger Nutzungsrechte liegt üblicherweise
zwischen 10.000 und 45.000 DM pro Urlaubswoche. Jedoch werden
auch teurere Time-Sharing-Verpflichtungen angeboten.
Wie
funktioniert Wohnungstausch bei Time-Sharing?
Um das Time-Sharing attraktiver zu machen, bieten manche Unternehmen
an, daß man nicht nur ein Nutzungsrecht an einem bestimmten
Appartement erwirbt, sondern auch die Möglichkeit besteht, mit
Besitzern von anderen Nutzungsrechten weltweit das Appartement
zu tauschen. Ein solcher Wohnungstausch kann jedoch mit den
nachfolgend aufgeführten Problemen verbunden sein:
-
Unterschiedliche
Ausstattung und Lage der Appartements: Ein
Wohnungstausch zwischen Appartements unterschiedlicher Ausstattungskategorien
und verschiedener Lagen ziehen in der Regel Ausgleichszahlungen
nach sich oder sind gar nicht erst möglich.
-
Verschiedene
Saisonzeiten: Der Tausch von Nutzungsrechten,
die für unterschiedliche Saisonzeiten erworben wurden, ist
ebenfalls mit Ausgleichszahlungen verbunden.
-
Tauschgebühr:
Für den Wohnungstausch werden zudem von dem Time-Sharing-Unternehmen
Tauschgebühren verlangt (190 - 250 DM pro Woche).
- Unmöglichkeit des Tauschs:
Nicht immer ist aufgrund der unterschiedlichen
Nachfrage nach verschiedenen Feriengebieten überhaupt ein
Tausch zu dem gewünschten Ferienziel möglich.
Lohnt
sich Time-Sharing finanziell?
Die meisten Time-Sharing-Angebote versprechen
aufgrund der folgenden Faktoren keinen finanziellen Vorteil
gegenüber dem normalen Urlaub:
-
Zu
hoher Preis:
Beim Time-Sharing verpflichten Sie sich für Jahre bis Jahrzehnte
im selben Appartement Urlaub zu machen. Ob dies einen Preis
von 10.000 bis 45.000 DM pro Woche Nutzungsrecht lohnenswert
sein kann, ist zumindest fraglich. Gerade wenn man bedenkt,
dass das Geld für den Nutzungszeitraum auch angelegt werden
könnte und dadurch Zinsen erwirtschaftet werden könnten
bzw. wenn zum Erwerb des Nutzungsrechtes eine Kreditfinanzierung
notwendig ist, die noch zusätzliche Kosten bedeutet.
-
Nebenkosten:
In den Kosten des Nutzungsrechts sind nicht die
Kosten enthalten für die Nebenkosten während des Urlaubsaufenthaltes,
die Reise zum Urlaubsort, die Kosten für die Instandhaltung
und Renovierung des Appartements sowie der Verwaltung der
Anlage, in dem sich dieses befindet.
- Geldanlage: Der Wiederverkauf
von Time-Sharing-Rechten ist in der Regel schwierig und nur
unter teilweise erheblichen Verlusten möglich. Unter diesen
Gesichtspunkten ist Time-Sharing eine eher schlechte Geldanlage.
Bevor also auf ein Time-Sharing-Angebot
eingegangen wird, sollte zunächst genauestens kalkuliert werden,
welche Kosten damit auf Dauer für das Nutzungsrecht und einen
Time-Sharing-Urlaub entstehen, und wie viel dagegen normalerweise
für einen Urlaub ausgegeben wird.
Wie
sicher ist Time-Sharing?
In aller Regel werden Sie beim Time-Sharing
nicht Eigentümer des Appartements, für das Sie ein Nutzungsrecht
erwerben. Der Erwerber des Nutzungsrechtes ist auf der anderen
Seite nicht gegen einen Konkurs des Time-Sharing-Anbieters abgesichert.
Diese Konstellation kann im Falle des Konkurses des Time-Sharing-Anbieters
einen ganz erheblichen finanziellen Verlust für den Erwerber
des Nutzungsrechts bedeuten. Zudem sind Immobiliengeschäfte
in vielen Ländern nicht ähnlich streng geregelt wie in Deutschland.
Teilweise können derartige Geschäfte sogar mündlich vereinbart
werden, während in Deutschland regelmäßig eine notarielle Beurkundung
erforderlich ist. Dies bedeutet für den Erwerber der Nutzungsrechte
u.U. ein zusätzliches Risiko.
Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber
ohne Gewähr!
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